Richtig handeln im Versicherungsfall

1 Schaden der Polizei melden
2 Versicherungsschein-Nr. heraussuchen
3 Versicherung den Schaden melden
4 Schaden-Nr. angeben lassen und Repair Concepts empfehlen
5 Nach telef. Reparatur-Kostenübernahme-Bestätigung Ihrer Versicherung untenstehendes Formular online ausfüllen

6 Wir melden uns bei Ihnen zeitnah zwecks Terminabstimmung

Erklärfilm:
Einfach und bildhaft erklärt

Wie hilft Ihnen Ihre Versicherung beim
Einbruch-Schadenfall?

Ihre Vorteile bei der Schadensabwicklung mit Repair Concepts

  • Vor-Ort-Instandsetzung von Kunststoff-, Holz- und Aluminiumelementen – in vielen Fällen Erledigung schon beim ersten Termin
  • Flächendeckendes deutschlandweites Netzwerk von hochspezialisierten Technikern
  • Schnelle Reaktionszeiten
  • Ersatzteile – selbst wenn sie 20 oder 30 Jahre alt sind – haben wir zum Teil in unserem Zentrallager bevorratet
  • Schmutzbildung wird vermieden, da Nebenarbeiten (Maler-, Verputz-, Fliesen- und Bodenarbeiten) i.d.R. nicht notwendig sind
  • Erfahrung aus mehr als 60.000 Schadenfällen
  • Sollte vor Ort festgestellt werden, das eine Reparatur nicht mehr möglich ist, erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag zur Erneuerung des beschädigten Elements
Häufig gestellte Fragen bei Einbruchschäden von A – Z

Was tun bei Diebstahl oder Einbruch?

1) Was ist im Falle eines Einbruchschadens zu beachten und zu tun?

  • Rufen Sie im Falle eines Einbruchs die Polizei über die Notrufnummer 110.
  • Warten Sie, bis die Polizei eintrifft und das Schadensgeschehen aufnimmt. Die Polizei muss jeden Einbruch schriftlich festhalten, begutachten und u. U. sogar Fingerabdrücke nehmen, dementsprechend gilt: verändern Sie nichts am Tatort.
  • Machen Sie Fotos vom Geschehen (Einbruchspuren, Beschädigungen, Zustand der Wohnung).
  • Geben Sie der Polizei eine sog. „Stehlgutliste“ mit den gestohlenen Gegenständen. Hilfreich ist, wenn Sie zuvor ein Wertgegenstandsverzeichnis mit Fotos angelegt haben.
  • Melden Sie den Schaden direkt Ihrer Versicherung unter Angabe der Versicherungsschein-Nummer und empfehlen dort die Reparatur/Begutachtung der beschädigten Fenster und/oder Türen durch Repair Concepts. Nachdem Ihnen Ihr Versicherer die Kostenübernahme bestätigt und Ihnen die Schaden-Nr. angegeben hat, melden Sie den Schadenfall bei Repair Concepts online www.einbruchschaden-beseitigung.de oder telefonisch 02226/16988-0.
  • Sperren Sie sämtliche EC-/Kreditkarten und Ausweise über den zentralen Sperrnotruf 116 116.

2) EC-, Kreditkarte, Personalausweis, Handy – das müssen Sie im Falle eines Diebstahls beachten

  • Wurden EC- und Kreditkarten oder Sparbücher gestohlen, sperren Sie diese unverzüglich unter dem zentralen Sperrnotruf 116 116 (kostenfrei).
  • Melden Sie gestohlene Personalausweise sofort einer Personalausweisbehörde, wie etwa Ihrem zuständigen Bürgerbüro. Wenn ein Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion gestohlen wurde oder abhanden gekommen ist, muss diese Funktion ebenfalls schnellstmöglich gesperrt werden. Das geht im Bürgeramt oder über den 24-Stunden-Sperrnotruf 0180-1-33 33 33.
  • Falls Ihr Smartphone oder Handy gestohlen wurde, lassen Sie dieses unbedingt schnellstmöglich bei Ihrem Anbieter sperren. Den Auftrag dazu erteilen Sie über die Hotline Ihres Anbieters, bei welchem Sie den Kartenvertrag abgeschlossen haben. Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit.

Wichtige Verhaltensregeln vor, während und nach einem Einbruch

3) Die Täter sind noch vor Ort, wenn ich nach Hause komme – was nun?

Machen Sie sich bemerkbar
Rufen und verlassen Sie, wenn möglich, Ihre Wohnung. Einbrechern ist in der Regel nicht daran gelegen, bei ihrem Einbruch auf Bewohner zu stoßen. Ganz im Gegenteil: Sie möchten möglichst schnell unbemerkt herein und wieder hinaus.

Bringen Sie den/die Täter nicht in Bedrängnis
Versperren Sie nicht den Fluchtweg. Wenn ein Einbrecher feststellt, dass er bemerkt wurde, wird er schnellstmöglich versuchen, zu entkommen. Man sollte ihm dies so einfach wie möglich machen und sich ihm nicht in den Weg stellen oder gar versuchen, ihn zu verfolgen. Das kann zu gefährlichen Kurzschlussreaktionen seitens des Täters führen.

Spielen Sie nicht den Helden
Es ist dringend davon abzuraten, den Täter selbst zu überwältigen – auch dann nicht, wenn man Kampfsport- oder Selbstverteidigungstechniken beherrscht. Viele Menschen überschätzen sich und ihre Fähigkeiten. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.

Prägen Sie sich den Täter ein Wenn Sie den Täter sehen, ist es hilfreich, sich das äußere Erscheinungsbild (Kleidung, auffällige Merkmale) einzuprägen, um ihn der Polizei später beschreiben zu können. Auch Angaben zum Fahrzeug oder der Richtung, in die er geflüchtet ist, können hilfreich sein.

Kurzcheck: Trifft man einen Einbrecher zu Hause an, sollte man:

  • sich bemerkbar machen
  • das Haus verlassen
  • dem Täter die Möglichkeit zur Flucht geben
  • sich defensiv verhalten, nicht versuchen, den Täter aufzuhalten oder anzugreifen
  • sich Aussehen, Fahrzeug, Fluchtrichtung etc. einprägen, wenn das gefahrlos möglich ist
  • die Polizei verständigen

4) Die Täter brechen ein, während ich schlafe – was kann ich tun?

Alarmieren Sie die Polizei
Es ist ratsam, immer ein Handy griffbereit neben dem Bett zu haben. Damit kann man die Polizei rufen, wenn man eindeutige Geräusche in der Wohnung hört.

Machen Sie sich bemerkbar
Machen Sie das Licht an und geben Sie Geräusche von sich, damit die Einbrecher merken, dass sie nicht alleine sind. Verhalten Sie sich defensiv und stellen Sie sich den Einbrechern keinesfalls in den Weg.

Selbstschutz geht vor
Einer zufälligen Konfrontation mit dem Täter sollte man ausweichen. Gehen Sie niemals ein Risiko ein – Sachwerte lassen sich ersetzen, die eigene Gesundheit jedoch nicht.

Kurzcheck: Wenn ein Einbrecher ins Haus kommt, während man schläft, sollte man:

  • für den Notfall immer ein Handy am Bett haben und umgehend die Polizei informieren
  • Lärm und Licht machen
  • sich defensiv verhalten
  • den Tätern nicht den Fluchtweg versperren

5) Wie kann ich mich grundsätzlich vor Einbrüchen schützen?

Effektiver Schutz vor Einbrechern fängt bei einfachen Verhaltensregeln an.

Diese Tipps sollten Sie beachten:

  • Halten Sie den Hauseingang auch tagsüber geschlossen. Prüfen Sie, wer ins Haus will, bevor Sie öffnen.
  • Achten Sie auf Fremde im Haus, auf dem Nachbargrundstück oder im Wohngebiet: Sprechen Sie diese Personen direkt an.
  • Auch Keller- und Speichertüren müssen jederzeit verschlossen sein.
  • Installieren Sie spezielle Lichtquellen oder Bewegungsmelder.
  • Lassen Sie sich von Ihrer Polizei über Sicherheitstechniken beraten.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug immer an beleuchteten oder gut einsehbaren Plätzen ab.
  • Bitten Sie besonders ältere Nachbarn, immer eine Türsperre vorzulegen und niemals Fremde in die Wohnung zu lassen.
  • Bieten Sie Senioren aus Ihrer Nachbarschaft an, Sie anzurufen, wenn Fremde in die Wohnung wollen.

Weitere Hinweise zur Einbruchprävention

Bepflanzung
Bäume oder Hecken, die sich nahe am Gebäude befinden, können von Einbrechern als Ein- oder Aufstiegshilfe genutzt werden. Achten Sie bei der Bepflanzung daher auf genügend Abstand zum Gebäude.

Aufstiegshilfen
Mülltonnen, Leitern oder andere Gegenstände am Haus können von Einbrechern als Einstiegshilfe genutzt werden.

Beleuchtung
Licht schreckt Einbrecher ab – sorgen Sie rund um Ihr Haus für eine gute Beleuchtung, zum Beispiel mithilfe von Bewegungsmeldern.

Prävention: Vorbeugen ist besser...

6) Vor dem Urlaub: An welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich denken?

Türen und Fenster überprüfen

  • Ist die Haus- und Wohnungstür verschlossen?
  • Sind alle Fenster geschlossen und, wenn vorhanden, die Zusatzsicherungen verriegelt?

Briefkastenleerung

  • Bitten Sie Freunde oder Nachbarn darum, die Post während Ihrer Abwesenheit einzuholen.
  • Hinterlassen Sie keine, öffentlich zugänglichen, schriftlichen Hinweise auf Ihren Urlaub.
  • Nutzen Sie den Lagerservice der Post für wichtige und wertvolle Sendungen.
  • Sichtbare Sicherungssysteme als Abschreckung

    • Bringen Sie Doppelschlösser, Fenstersicherungen und ggf. Alarmanlagen relativ sichtbar an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung an. Mehr zu Sicherungssystemen

    Zeitschaltuhren aktivieren

    • Lassen Sie Rollläden, Lampen und Radio über eine Zeitschaltuhr laufen.
    • Alternativ: bitten Sie Ihren Nachbarn, sie regelmäßig an und aus zu schalten.

    Nachbarn informieren

    • Informieren Sie vertraute Nachbarn darüber, wie lange Sie verreisen.
    • Informieren Sie Ihre Nachbarn über die genauen Abläufe und Einstellungen Ihrer Alarmanlage, Zeitschaltuhr o. ä. Einrichtungen.
    • Termine mit Handwerkern o. ä. während Ihrer Abwesenheit sollten vermieden oder mit den Nachbarn abgesprochen werden.
    • Teilen Sie vertrauten Nachbarn oder Freunden Ihre Urlaubsadresse mit, dann können diese Sie im Fall der Fälle erreichen.

    Elektrogeräte abschalten

    • Drehen Sie vor der Fahrt Wasser (Waschmaschine etc.), Gas und überflüssige Elektroanschlüsse ab.
    • Überprüfen Sie sich selbst: Ein versehentlich angeschaltetes Elektrogerät kann verheerende Folgen haben.
    • Trennen Sie Geräte mit Standby-Schaltung vom Netz oder nutzen Sie Steckleisten mit An-/Aus-Schalter.
    • Anrufbeantworter ausschalten

      • Alternativ: besprechen sie Ihren AB neutral, um keinen Hinweis auf Ihre Abwesenheit zu liefern.

      Wertsachen sichern

      • Lagern Sie wichtige Dokumente, wie Sparbücher, Scheckkarten o. ä. in einem Safe.
      • Deponieren Sie wertvolle Sammlungen, Gold oder Schmuck in einem Schließfach bei Ihrer Bank.
      • Wenden Sie sich bei speziellen Fragen an Ihre (Kriminal-) Polizeiliche Beratungsstelle.

7) Ist es sinnvoll, eine Nachbarschaftsinitiative zum Schutz vor Einbrüchen zu gründen?

Die Polizei kann nicht überall sein, aber ein Nachbar ist meistens in der Nähe. Eine intakte Gemeinschaft entsteht nicht von allein. Einer muss den Anfang machen: Warum nicht Sie?

Nachbarn können sich auch beim Schutz vor Kriminalität in gegenseitiger Abstimmung helfen. Bereits durch eine höhere Aufmerksamkeit für alles, was in Ihrem Haus und Wohnviertel passiert, können Einbrüche verhindert werden. Dabei geht es nicht um Schnüffeln oder Spionieren, sondern um Ihre Mitverantwortung für das Wohl Ihrer Nachbarn.

  • Sprechen Sie mit den Bewohnern Ihres Hauses und der Nachbarhäuser über das Thema „Sicherheit”.
  • Tauschen Sie untereinander Rufnummern, telefonische Erreichbarkeit, Autokennzeichen und vielleicht auch genaue Anschriften während der Abwesenheit aus.
  • Sind Sie oder Ihre Nachbarn im Urlaub, können Sie vorab mündlich oder schriftlich die Übernahme bestimmter Aufgaben vereinbaren. Zum Beispiel Wohnungen betreuen, Briefkästen leeren und Kontrollgänge organisieren.

8) Wie kann ich mich mit einfachen Maßnahmen gegen Tageswohnungseinbrüche schützen?

  • Sichern Sie Haus- und Wohnungstüren, auch Nebeneingänge, Balkon- und Terrassentüren sowie die Fenster mit mechanischen Sicherungen. Diebe scheuen das Risiko. Gut gesicherte Fenster und Türen zu öffnen, erfordern in der Regel einen hohen Zeitaufwand und verursacht Lärm. Davor schrecken auch „Profis“ zurück.
  • Ein gutes Zusatzschloss mit Sperrbügel an der Eingangstür schützt vor ungebetenen „Gästen“.
  • Einfache Kunststoffrollläden bieten kaum Einbruchschutz. Doch sollten sie zumindest gegen das Hochschieben gesichert werden.
  • Sichern Sie Kellerlichtschächte und Kellerfenster, z. B. mit massiven, gut verankerten Gittern.
  • Auf gute Nachbarschaft! Achten Sie bewusst auf gefährdende und verdächtige Situationen „nebenan“ – gründen Sie eine Nachbarschaftshilfe

9) Welche Maßnahmen kann ich zur Sicherung meiner Türen und Fenster ergreifen?

Wichtig: Bei nicht abgeschlossenen Türen kann der Versicherungsschutz erlöschen. Auch gekippte Fenster und Terrassentüren können versicherungstechnisch als offene Fenster gelten. Entstandene Schäden werden unter Umständen von der Hausratversicherung nicht bzw nur anteilig (abhängig von der Schwere der Sorgfaltsverletzung) abgedeckt.

So sichern Sie Ihre Haus- und Wohnungstür

  • Bauen Sie in die Tür ein einbruchhemmendes Schloss mit besonders geschütztem Profilzylinder ein. Dazu einen Schutzbeschlag mit zusätzlicher Zylinderabdeckung.
  • Im Mauerwerk verankerte oder verlängerte Schließbleche können das Aufhebeln der Tür wesentlich erschweren. Gegen das Aufhebeln im Bandbereich schützen Hintergreifhaken.
  • Verstärken Sie schwache Türblätter.
  • Bauen Sie ein gutes Zusatzschloss mit Sperrbügel ein. Dadurch wird auch das Aufstoßen der spaltbreit geöffneten Tür verhindert. Auch ein Querriegelschloss sichert insgesamt gut.
  • Bauen Sie in die Tür einen Weitwinkelspion ein, damit Sie sehen, wer geklingelt hat. Wenn Sie öffnen, dann nur bei vorgelegtem Sperrbügel.
  • Lassen Sie bei Neu- und Umbauten genormte und geprüfte einbruchhemmende Türen einbauen. Sie können sich dann eine eventuelle Nachrüstung sparen.
  • Vergessen Sie die Sicherung der Nebeneingangstüren nicht.
  • Vermeiden Sie es, Ihre Schlüssel draußen zu verstecken, denn Einbrecher kennen jedes Versteck. Wechseln Sie bei Schlüsselverlust den Schließzylinder aus. So können Fenster, Terrassen- und Balkontüren gesichert werden.
  • Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch dann, wenn Sie Haus oder Wohnung nur kurz verlassen.

Bei der Sicherung Ihrer Fenster gilt:

  • Lassen Sie bei Neu- und Umbauten genormte und geprüfte einbruchhemmende Fenster bzw. Fenstertüren einbauen. So entfallen nachträgliche Nachrüstungen.
  • Sichern Sie Fenster und Fenstertüren mit Zusatzsicherungen (Aufbruchsperren). Vorsicht! Absperrbare Fenstergriffe allein genügen nicht; Fenster werden häufig mit einem Schraubendreher aufgehebelt.
  • Vernachlässigen Sie auch Fenster und Balkontüren in den oberen Stockwerken nicht. Einbrecher sind manchmal wahre Kletterkünstler. Leitern, Gartenmöbel, Kisten, Mülltonnen, Rankgerüste, usw. dienen als Kletterhilfen.
  • Terrassen- und Balkontüren können Sie auch mit Rollgitter oder Gittertüren sichern. Sie können die Türen dann zum Lüften offen oder gekippt lassen.
  • Rollläden sollten zumindest gegen das Hochschieben gesichert werden. Wichtig ist die Sicherung der Fenster selbst, denn häufig wird gerade tagsüber eingebrochen.

10) Wie kann ich meine Wertsachen vor Diebstahl schützen?

Lassen Sie Wertsachen zu Hause nicht offen herumliegen. Besonders wichtige Dokumente, wertvolle Sammlungen sowie Gold und Schmuck, sind am sichersten bei Ihrem Geldinstitut im Schließfach aufgehoben. Sparbücher, Scheckformulare, Schmuck und Bargeld sind am besten in einem Wertbehältnis, bzw. Safe, untergebracht. Auskünfte über geeignete Wertbehältnisse erteilt Ihnen Ihre (Kriminal-) Polizeiliche Beratungsstelle. Markieren Sie Ihre Wertgegenstände und notieren Sie die wichtigsten Daten in einer Wertgegenstandsliste

11) Was ist eine Wertgegenstandsliste und was muss ich bei der Erstellung beachten?

Die Wertsachenliste – ein Überblick aller wertvollen Gegenstände und Güter in Ihren vier Wänden.

Wichtig ist, dass Sie stets auf die Aktualität der Wertgegenstandsliste achten. Dinge, die nachträglich als gestohlen angegeben werden, muss die Versicherung nicht ersetzen.

Tipps

  • Erstellen Sie eine Wertsachenliste mit Identifizierungsnummern, eindeutigen Merkmalen (wie kleine Beschädigungen) und/oder Bildern der Wertgegenstände.
  • Aktualisieren Sie diese Wertsachenliste regelmäßig.
  • Deponieren Sie die Wertsachenliste sicher, z.B. bei Freunden oder in einem Bankschließfach.
  • Reichen Sie sie bei Ihrer Versicherung ein und händigen Sie ein Exemplar der Polizei aus.
  • Kennzeichnen Sie Ihr Eigentum, besonders Wertgegenstände wie Elektrogeräte oder Schmuck, z.B. durch Gravur, mit Marker oder unsichtbarer Tinte.

Mechanische & elektronische Sicherungssysteme: ein Überblick

13) Welche weiteren mechanischen Sicherungssysteme gibt es für mein Zuhause?

Sorgen Sie für eine gute mechanische Sicherung Ihrer Türen und Fenster, damit Einbrecher gar nicht erst ins Haus oder in die Wohnung gelangen können. Elektronische Lösungen, wie Einbruchmeldeanlagen, können dies allein in der Regel nicht verhindern – sie machen nur als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen Sinn.

Wo bringe ich Sicherungen am besten an?

Gefährdet sind grundsätzlich alle Bereiche, über die ein Einbrecher schnell ins Haus gelangen kann, das heißt: Die Haus- bzw. Wohnungstür, Nebeneingangs- oder Kellertüren, Garagentore sowie Kellerfenster, Fenster im Erdgeschoss, Terrassentüren oder ggf. Balkontüren. Hier sollten Sie für Schutz sorgen.

Schutz nur bei geprüfter Qualität

Für welche Sicherungsmaßnahmen Sie sich auch entscheiden: Sie sollten die Arbeiten prinzipiell nur von seriösen und erfahrenen Fachfirmen durchführen lassen, die ausschließlich zertifizierte und geprüfte Bauteile verwenden. Auch die Polizeilichen Beratungsstellen können Ihnen bei der Auswahl behilflich sein.

Resistance Classes (RC)

In der DIN-Norm EN 1627 werden Fenster- und Türelemente in sechs Resistance Classes (RC, vormals Widerstandsklassen (WK)) unterteilt. Ab der Resistance Class 2 erreicht man in der Regel einen guten Schutz vor Gelegenheitstätern. Bei höheren zu schützenden Werten kann aber auch im Privatbereich die RC 3 Sinn machen. Bei DIN-geprüften Fenstern oder Türen sind Rahmen, Glas und Griff sicherheitstechnisch perfekt aufeinander abgestimmt.

14) Worauf sollte ich bei der mechanischen Sicherung meiner Wohnung / meines Hauses noch achten?

  • Türe und Tore nach DIN EN 1627: In der DIN-Norm EN 1627 ist ab RC 2 gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag keine Schwachstellen aufweist.
  • Schließzylinder: In eine einbruchhemmende Tür sollte ein Schließzylinder nach den Normen DIN 18252 bzw. EN 1303 eingebaut werden. Diese bieten Schutz gegen Abbrechen, Aufbohren und Herausziehen.
  • Gitter, Gittertüren und Kellerschachtroste: Kellerfenster, Kellerlichtschächte oder Nebentüren können mit zusätzlichen einbruchhemmenden Gittern, Gittertüren oder Kellerschachtrosten nach DIN 18106 (ab RC 2) gesichert werden.
  • Fenster: In der DIN-Norm EN 1627 ist ab RC 2 gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Rahmen, Beschlag und Verglasung keine Schwachstellen aufweist.
  • Rollläden nach DIN EN 1627: Rollläden nach DIN EN 1627 (ab RC 2) können Fenster oder Türen zusätzlich sichern. Wenn möglich, sollten Rollläden auf der Innenseite angebracht und per Zeitschaltuhren gesteuert werden können.
  • Alle Sicherungsmaßnahmen sollten nur durch einen seriösen Errichter durchgeführt werden.

15) Was sind elektronische Sicherheitssysteme und wie funktionieren sie?

Elektronische Sicherheitssysteme bieten eine sinnvolle Ergänzung zu mechanischen Sicherheitseinrichtungen, da sie, über den Einbruch hinaus, eine Reihe von weiteren Risiken mindern können.

Einbruchmeldeanlagen

Die Alarmanlage reagiert direkt auf unerwünschte Eindringlinge, entweder als interne, hörbare Signalwarnung an die Bewohner bzw. den Einbrecher oder als lautlose Alarmweiterleitung an die Notruf- und Serviceleitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens. Einbruchmeldeanlagen nehmen dem Einbrecher die Zeit. Der „Krach“ bei einem internen Alarm schreckt den Täter auf, so dass er den Einbruch in den meisten Fällen abbrechen wird. Eine lautlose Alarmweiterleitung an einen Sicherheitsdienst hilft, statistisch gesehen in etwa drei Vierteln der Fälle, den Einbrecher zu schnappen.

Gefahrenwarnanlagen

GWA melden nicht nur Einbrüche, sondern informieren darüber hinaus über den kompletten Sicherheitszustand der Wohnung. Sie brauchen somit keine Angst mehr zu haben, dass der Gashahn offen steht, das Bügeleisen brennt oder der Waschmaschinen-Schlauch platzt. Eine Gefahrenwarnanlage warnt per internem Alarm oder Fernalarm auch vor Rauchentwicklung, Gas- und Wasseraustritt. Es besteht auch die Möglichkeit, den Alarm mit einem zusätzlichen Infotext auf Handy oder Laptop leiten zu lassen, um über den Sicherheitszustand seines Hauses/seiner Wohnung jederzeit informiert zu sein.

Recht & Versicherung: Das sollten Sie wissen

16) Welche Versicherung deckt welche Schäden ab?

Schäden durch Einbruchdiebstahl in Privatwohnungen oder Privathäusern werden von der Hausratversicherung abgedeckt. Als Hausrat zählen nicht nur Möbelstücke, Elektrogeräte, Teppiche, Gardinen u. ä., sondern auch alle Gegenstände, welche in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, wie Kleidung, Geschirr, Vorräte, Bücher, CDs usw.

Unterversicherung: Um diesen Tatbestand zu vermeiden, berechnet man durchschnittlich eine Versicherungssumme von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Damit ist dann bei Schäden jeder Art und Höhe die volle Ersatzleistung garantiert. Bei einigen Versicherern kann die sogenannte Einrede der Unterversicherung, d.h. der Verzicht auf prozentuale Kürzung der Erstattungen, wenn der maximale Versicherungsbetrag den tatsächlichen Wert des Hausrats unterschreitet, jedoch auch ohne die 650 €-Grenze inklusive sein.

Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu Ihrer Hausratversicherung.

Nicht versicherbar sind die psychischen Folgen eines Einbruchs und der Diebstahl von Erinnerungsstücken. Deswegen sollte man präventiv sein Eigentum mit der richtigen Sicherheitstechnik schützen.

17) Was sind meine Rechte und Pflichten als Mieter?

Die Gewährleistung der Sicherheit in den eigenen oder gemieteten vier Wänden ist ein wichtiges Thema, bei welchem sich Mieter und Vermieter möglichst einig sein sollten.

Wer aber trägt für die Sicherheitsausstattung in Mietwohnungen die Verantwortung und damit auch die Kosten?

Die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses gehen in der Regel über die Anbringung verschließbarer Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus. Weitergehende Einbruchsicherungen, z. B. der Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster sowie deren Kosten, sind Sache des Mieters. Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss jedoch der Vermieter vorab – schriftlich – einwilligen.

er Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik allerdings in der Regel nicht verwehren. Mieter sind jedoch rechtlich verpflichtet, den ursprünglichen Zustand des Mietgegenstandes bei Vertragsende wiederherzustellen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Mieterschutzbund

So unterstützt Sie Repair Concepts im Schadenfall

18) Wie läuft eine Einbruchschaden-Begutachtung mit Repair Concepts ab?

Schadengutachten zu Einbruchschäden, Sturmschäden, Mietsachschäden usw. an Türen und Fenstern bilden nicht nur eine wichtige Grundlage für die Regulierungsentscheidung, sie leisten auch einen Beitrag zur Prävention und Aufdeckung von manipulierten Schadenfällen.

Versicherer sowie deren Makler, Agenturen und Schadenregulierer können entscheiden, ob von Repair Concepts Türen Fenster ein Gutachten über den Einbruchschaden erstellt werden soll. Ebenso können wunschgemäß Regulierungsvorvereinbarungen – sogenannte Regulierungsvorschläge – mit den Geschädigten über den Schaden vorverhandelt werden; die endgültige Entscheidung obliegt natürlich der Zustimmung des in Anspruch genommenen Versicherers.

Ablauf einer Begutachtung vor Ort

  • Telefonische Terminvereinbarung mit Ihnen, werktags innerhalb von 8-48 Std. ab Auftragseingang
  • Einbruchschaden-Begutachtung innerhalb von 1 - 3 Werktagen ab Terminvereinbarung, andere Schäden innerhalb von 3 – 5 Werktagen
  • Aufnahme/Fotodokumentation des Einbruchschadens
  • Preis- und Altersermittlung des beschädigten Elements
  • Überprüfung der Plausibilität und möglicher Vorschäden
  • Ermittlung der Herstellungskosten/Neuwerte und Zeitwerte (beim Haftpflichtschaden)
  • Vorschlag zur Wertminderung nach Instandsetzung eines Einbruch- oder sonstigen Schadens
  • Vorschlag für Wertminderung/Wertersatz bei Bagatellschäden /li>
  • Reparaturprüfung, ggf. Kostenvoranschlag für Reparatur/Austausch
  • Auf Wunsch: Abgestimmter Regulierungsvorschlag (fiktive Reparaturkosten, Wertminderung, Neuwert, Zeitwert etc.)

Bewertung des Einbruchschadens auf Basis von eingesandten Unterlagen/Fotos:

  • Ermittlung der Herstellungskosten/Neuwerte und Zeitwerte (beim Haftpflichtschaden) (wenn aussagekräftige Fotos, Anschaffungsrechnung etc. vorgelegt werden)
  • Überprüfung der Plausibilität (wenn aussagekräftige Fotos und Schadenmeldung vorliegen)
  • Reparaturprüfung und Kostenvoranschlag für Reparatur/Sanierung
  • Regulierungsvorschlag (fiktive Reparaturkosten, Wertminderung, Neuwert, Zeitwert etc.)

19) Wie geht Repair Concepts bei der Einbruchschadenbeseitigung durch Instandsetzung/Reparatur vor?

Repair Concepts Türen Fenster bietet seinen Kunden innovative Techniken zur Einbruchschadenbeseitigung. Tür- und Fensterelemente aus Kunststoff, Holz oder Aluminium werden nach einem Einbruch-, Sturm-, Hagel- oder Mietschaden schnell und kosteneffizient instandgesetzt.

Damit Repair Concepts diesen Service bundesweit anbieten kann, greift Repair Concepts auf ein dichtes Netzwerk von hochqualifizierten Fachhandwerkern (Schreiner, Tischler, Schlosser, Fensterbauer, Lackierer) und Servicepartnern (Ersatzteillieferanten, Glasfachbetriebe, etc.) aus allen Bereichen der Schadenbehebung zurück.

Kommt es bei einem Einbruch auch zur Beschädigung funktionsrelevanter Teile und beschränken sich Beschädigungen damit nicht nur auf die Optik der beschädigten Bauteile, ist oftmals ein Austausch von mechanischen Funktionselementen notwendig.

Funktionselemente, welche durch Einbruch beschädigt sind, wie Beschläge, Zargen, Türblätter, Schließzylinder, Dichtungen und mehr, können auch für viele ältere Bautypen aus dem Repair Concepts Türen Fenster Zentrallager oder von Beschlagsherstellern/-händlern geliefert werden. Weitere Lieferquellen oder der Nachbau sichern die kurzfristige Verfügbarkeit und schnelle Einbruchschadenbeseitigung.

Auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Technik wird hinsichtlich der Machbarkeit einer Reparatur immer auf die essenziellen Anforderungen wie Einbruchsicherheit, thermische Eigenschaften sowie Wind – und Schlagregendichtheit abgestellt. Kann mindestens eine dieser Anforderungen nicht erfüllt werden, wird keine Reparatur durchgeführt.

20) Wie wird der Einbruchschaden von Repair Concepts mit der Versicherung abgewickelt?

Und so läuft die Abwicklung, sollte ein Schaden an Ihrer Tür oder Ihrem Fenster im Rahmen Ihrer bestehenden Hausrat-, Wohngebäudeversicherung oder der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers gedeckt sein:

  • Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung (bitte halten Sie Ihre Versicherungsschein-Nummer bereit).
  • Nach einer Deckungszusage durch Ihre Versicherung kann der Schadensachbearbeiter Repair Concepts Türen und Fenster GmbH mit der Begutachtung beauftragen und die Kostenübernahme bei einer Instandsetzung bestätigen oder Sie melden den Schaden online unter www.einbruchschaden-beseitigung.de oder telefonisch unter 02226/16988-0
  • Nach Auftragseingang durch den Versicherer setzen wir uns zeitnah mit Ihnen telefonisch in Verbindung, um einen Vor-Ort-Termin mit Ihnen abzustimmen.
  • Damit wir die Kosten für die Instandsetzung mit Ihrem Versicherer abrechnen können, benötigen wir von Ihnen die Zustimmung zur Reparatur und Unterschrift zu einer sogenannten Abtretungserklärung (unser Servicetechniker bringt dieses „Formular“ zum Ortstermin mit).
  • Der Auftrag zur Reparatur oder für eine Erneuerung darf nur von Ihnen erteilt werden (nicht von der Versicherung). Sofern Sie indes nicht der Eigentümer des beschädigten Gegenstands sind, muss zusätzlich von Ihnen immer auch die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden.

21) Welche Vorteile habe ich durch eine Einbruchschadenregulierung durch Repair Concepts Türen Fenster?

Kommt es in Folge eines Einbruchs oder Einbruchsversuchs zu Beschädigungen an Türen oder Fenstern des Gebäudes oder Mietobjekts, sind zur Regulierung dieses Schadens immer zahlreiche Parteien involviert.

Nur ein effektives und effizientes Schadenmanagement aller beteiligten Schnittstellen und Partner führt im Ergebnis zum gewünschten Resultat einer reibungslosen, schnellen und wirtschaftlich sinnvollen Abwicklung des Versicherungsschadens für alle Beteiligten.

Ihre Vorteile:

  • Als Versicherungsnehmer profitieren Sie von einer fachlich qualifizierten Regulierung und Abwicklung des Einbruchschadens an Türen und Fenstern sowie von einer schnellst-möglichen Schadenabwicklung
  • Persönliche Betreuung durch einen zentralen Ansprechpartner, von der Schadenaufnahme bis zur endgültigen Schadenbeseitigung, sowie ein reibungsloser Ablauf ohne lange Abstimmungswege
  • Damit garantiert Repair Concepts Türen Fenster eine wirtschaftliche und „geräuscharme“ Einbruchschadenregulierung und Schadenabwicklung für alle beteiligten Parteien

Ist ein kompletter Austausch aller beschädigten Elemente zwingend notwendig?

Bei Schäden an Türen/Fenstern durch Einbruch bzw andere Ursachen ist zuerst über den erforderlichen Umfang zur funktionalen und optischen Wiederherstellung zu entscheiden.

Bei geringen Beschädigungen ist in der Regel eine Reparatur der betroffenen Stellen ausreichend. Hierbei werden die Tür- und Fensterelemente partiell bearbeitet. Die Elemente werden gang- und schließbar hergerichtet und die Funktionen überprüft.

Der Austausch von funktionalen Elementen (z.B. Beschlägen) ist hierbei in der Regel nicht notwendig.

Sind die Beschädigungen größer und auch Bauteile betroffen, die für die Funktion des Fensters oder der Tür entscheidend sind, müssen diese Komponenten wiederhergestellt und Bauteile ausgetauscht werden.

Kann die fachgerechte Instandsetzung nicht gewährleistet werden, müssen Tür oder Fenster getauscht werden (nur bei Hausrat- oder Gebäudeversicherung!). Der Austausch kann ebenfalls von uns angeboten und durchgeführt werden, so dass Ihnen kein Aufwand dadurch entsteht, sich selbst um einen geeigneten Fachbetrieb in Ihrer Nähe kümmern zu müssen.

„Das beschädigte Kunststoff-Fenster meiner Wohnung wurde durch den mobilen Reparatur-Vor-Ort-Service schnell und kompetent erledigt.
Ich musste für die Reparaturkosten auch nicht in Vorleistung gehen, weil die Abrechnung direkt mit meiner Versicherung erfolgt ist.“

„Ich hätte nie gedacht, dass man die deformierte Aluminiumtür meines Reisebüros so professionell rückverformen und die Grundform des Profils wieder herstellen und farblich anpassen kann.

Mein Geschäftsbetrieb musste nicht unterbrochen werden.“